Es besteht für Familien die Möglichkeit, Baukindergeld zu beantragen, wenn sie Wohneigentum kaufen, egal ob Eigentumswohnung oder Haus. Das gilt für neu erworbenes Wohneigentum. Zusätzlich wird auch noch rückwirkend für jedes Wohneigentum, welches ab dem 01. Januar 2018 erworben wurde, Baukindergeld gezahlt.
Grundvoraussetzung ist, dass das maximal zu versteuernde Einkommen des eigenen Haushaltes nicht über 75.000 € liegt. Es werden aber pro Kind pauschal 15.000 € von dieser Einkommensgrenze abgezogen. Daher erhält eine Familie mit einem Kind das Baukindergeld auch dann, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 90.000 Euro liegt. Bei einer Familie mit fünf Kindern wären 150.000 Euro die Einkommensgrenze.

Welchen Betrag erhält man?

Pro Kind werden 1200 € jährlich ausgezahlt. Und das für einen Zeitraum von zehn Jahren. Bei fünf Kindern kommen in den zehn Jahren also schon 60000 € zusammen. Da es sich um einen staatlichen Zuschuss handelt, muss das Geld auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurück gezahlt werden. Das Programm soll auf Rücksicht des Bundeshaushaltes allerdings bis Ende 2020 begrenzt werden, danach sind Neuanträge nicht mehr möglich.